AGB

AGB

  1. GELTUNG
    01.01. VERTRAGSGRUNDLAGEN

Die NTS GmbH schließt ihre Verträge und erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage ihrer schriftlichen Angebote, sowie der jeweils gültigen Fassung etwaiger zum Angebot gehöriger schriftlicher Preislisten und Produktbeschreibungen, sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Die Preislisten, Produktbeschreibungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen ab dem ersten Vertragsabschluss automatisch allen weiteren Vertragsabschlüssen zwischen der NTS GmbH und dem jeweiligen Auftraggeber in der gültigen Fassung zugrunde, auch wenn auf diese Preislisten, Produktbeschreibungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr ausdrücklich Bezug genommen wird.

01.02. ERFORDERLICHE DATEN UND DOKUMENTE

Erst wenn alle erforderlichen Daten (wie Dokumente, Zugangsdaten, Texte, Bilder und Inhalte) für das gewünschte Projekt vorliegen, kann mit dem Kunden eine Deadline fixiert und mit den Arbeiten für dieses Projekt begonnen werden.

01.03. ZUKÜNFTIGE ÄNDERUNGEN

Änderungen der Preislisten, Produktbeschreibungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der NTS GmbH werden dem Auftraggeber schriftlich bekanntgegeben und gelten als vereinbart, wenn Unternehmer nicht binnen zwei und Konsumenten nicht binnen vier Wochen widersprechen.

01.04. ZUSATZVEREINBARUNGEN

Alle Formen von Zusatzvereinbarungen, sowohl vor Vertragsabschluss als auch während der Vertragslaufzeit bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das gilt gegenüber Unternehmern auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.

01.05. VERTRAGSBESTANDTEILE VON SEITEN DES AUFTRAGGEBERS

Von Seiten des Auftraggebers kommende Leistungsbeschreibungen werden selbst bei Kenntnis von der NTS GmbH nur dann wirksam, wenn diese von der NTS GmbH schriftlich angenommen werden. Von Seiten des Auftraggebers kommende Rechtstexte werden selbst bei Kenntnis von der NTS GmbH nur dann wirksam, wenn diese von der NTS GmbH mit einem Rechtstext ausdrücklich umfassenden Zusatzvermerk (wie z.B. „AGB akzeptiert“) angenommen werden. Ansonsten widerspricht die NTS GmbH der Einbeziehung von Rechtstexten des Auftraggebers ausdrücklich. Die bloße Annahme von Leistungsbeschreibungen des Auftraggebers durch der NTS GmbH bewirkt daher keine Annahme von Rechtstexten des Auftraggebers, selbst wenn diese Rechtstexte beinhalten (wie z.B. „Es gelten unsere AGB.“).

01.06. VORGEHEN BEI WIDERSPRÜCHEN

Für den Fall von Widersprüchen zwischen dem Angebot, etwaigen Preislisten und Produktbeschreibungen sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der NTS GmbH gelten diese in der genannten Reihenfolge. Das individuelle Angebot geht also allen anderen Vertragselementen vor. Für den Fall von Widersprüchen zwischen Vertragselementen von der der NTS GmbH und Vertragselementen des Auftraggebers gehen die Vertragselemente von der NTS GmbH vor.

01.07. VORGEHEN BEI UNWIRKSAMKEIT

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so ist eine unwirksame Bestimmung bei Verträgen mit Unternehmern durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, zu ersetzen.

01.08 VERWENDUNG der KANÄLE

Vom Dienstanbieter erstellte Kanäle bleiben auch nach Vertragsauflösung in dessen Besitz. Die erstellte Rechnung für die Einrichtung des Kanals rechtfertigt nur den Zeitaufwand. Waren zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits Social Media Kanäle des Kunden vorhanden, so bleiben diese auch weiterhin in seinem Besitz. Der Kunde hat zu Vertragsbeginn dafür Sorge zu tragen, dass dem Dienstanbieter über die Dauer des Vertrages sog. Administratorenrechte für die Kanäle eingerichtet werden. Unsere Leistung ist erbracht sobald die Postings formuliert und an den Kunden übergeben wurden. Sollte der Vertrag frühzeitig beendet werden so liegt es nicht mehr in unserem Ermessen/Aufgabenbereich, dass die Postings online gestellt werden.

  1. VERTRAGSABSCHLUSS
    02.01. ANGEBOT DURCH die NTS GMBH

Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot und die dazugehörige Auftragsbestätigung (AB) von der NTS GmbH an den Auftraggeber. Die Angebote von der NTS GmbH sind kostenlos, freibleibend und unverbindlich. Erteilt der Auftraggeber einen Auftrag, so ist der Auftraggeber an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei der NTS GmbH gebunden.

Recherchen zu Projekten wie z.B. Software, Erweiterungen, Dienstleistungen etc. die durch die NTS GmbH für Angebote und/oder Projekte durchgeführt werden, sind kostenpflichtig. Hierfür wird eine Pauschale in Rechnung gestellt, auch wenn kein Auftrag nach Angebotserstellung zustande kommt.

02.02. ANGEBOT DURCH DEN AUFTRAGGEBER

Erteilt der Auftraggeber ausnahmsweise unaufgefordert, also ohne vorhergehendes Angebot von der NTS GmbH, einen Auftrag an die NTS GmbH, so sind Unternehmen an diesen zwei Wochen, Konsumenten eine Woche ab dessen Zugang, bei der NTS GmbH gebunden.

02.03. ANNAHME DURCH die NTS GMBH

Der Vertrag kommt daher immer erst durch die Annahme des Auftrags durch die NTS GmbH zustande. Die Annahme hat grundsätzlich in Schriftform, z.B. durch Auftragsbestätigung (AB), zu erfolgen, es sei denn, dass die NTS GmbH z.B. durch für den Auftraggeber ersichtliches Tätigwerden zu erkennen gibt, dass die NTS GMBH den Auftrag annimmt.

  1. LEISTUNGSUMFANG, AUFTRAGSABWICKLUNG UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich entweder aus dem Angebot selbst oder aus der schriftlichen Angebotsbeschreibung der NTS GmbH.

03.01. FACHGERECHTE LEISTUNG

Innerhalb des Rahmens der schriftlichen Leistungsbeschreibung hat die NTS GmbH bei der Ausführung der Leistungen Gestaltungsfreiheit, soweit mehrere fachgerechte Möglichkeiten zur Ausführung bestehen.

03.02. FREMDLEISTUNGEN

Die NTS GmbH ist berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen, oder sich bei der Erbringung der Leistungen sachkundiger Dritter zu bedienen (Fremdleistung).

03.03. VEREINBARTE FREMDLEISTUNGEN

Im Fall, dass die Erbringung einer Leistung als Fremdleistung mit dem Auftraggeber vereinbart ist (vereinbarte Fremdleistung), ist die NTS GmbH berechtigt, die Fremdleistung nach eigener Wahl sowohl im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers als auch auf eigene Rechnung oder auf Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen. Bei einer vereinbarten Fremdleistung sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der NTS GmbH. Soweit bei einer vereinbarten Fremdleistung für diese Fremdleistungen zwischen der NTS GmbH und dem Auftraggeber keine besonderen Leistungsbeschreibungen bzw. keine besonderen Rechtstexte vereinbart wurden, gelten im Fall der Beauftragung des Dritten im Namen von der NTS GmbH die Leistungsbeschreibung des Dritten, im Fall der Beauftragung im Namen des Kunden die Leistungsbeschreibung und die Rechtstexte des Dritten auch für den Auftraggeber. Soweit die Laufzeit vereinbarter Fremdleistungen vereinbarungsgemäß über die Laufzeit des Vertrages zwischen der NTS GmbH und dem Auftraggeber hinausgeht, hat der Auftraggeber bei der im Namen bzw. auf Rechnung von der NTS GmbH beauftragten Fremdleistungen nach Ende der Laufzeit des Vertrages zwischen der NTS GmbH und dem Auftraggeber einzutreten.

Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund

03.04. TEILBARE LEISTUNGEN

Bei teilbaren Leistungen ist die NTS GmbH berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.

03.05. AUSTAUSCHBARE LEISTUNGEN

Soweit dies mit den Zielen des Auftrages im Einklang steht, ist die NTS GmbH berechtigt, von der Leistungsbeschreibung abzuweichen und Leistungen durch andere gleichwertige Leistungen zu ersetzen.

 

03.06. VERFALL

Der Auftraggeber hat alle bei der NTS GmbH bestellten oder der NTS GmbH zur Bearbeitung übergebenen Leistungen fristgerecht abzuholen. Für den Fall, dass die Abholung nicht fristgerecht erfolgt, ist die NTS GmbH berechtigt, Lagerkosten zu verrechnen sowie die Leistungen bei Verträgen mit Unternehmern nach drei Monaten und bei Verträgen mit Konsumenten nach sechs Monaten zu entsorgen und die Entsorgungskosten zu verrechnen.

03.07. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

Erst wenn alle erforderlichen Daten (wie Dokumente, Zugangsdaten, Texte, Bilder und Inhalte) für das gewünschte Projekt vorliegen, kann mit dem Kunden für das Projekt eine Deadline ausgemacht werden und erst dann wird von der NTS GmbH mit den Arbeiten begonnen (Siehe Punkt 1.2.). Der Auftraggeber hat grundsätzlich unverzüglich der NTS GmbH alle Informationen schriftlich mitzuteilen und alle Leistungen beizustellen, die für die Erbringung der Leistungen durch die NTS GmbH erforderlich sind. Wenn die Notwendigkeit der Bereitstellung von Informationen oder Leistungen durch den Auftraggeber erst während der Erbringung der Leistungen durch die NTS GmbH bekannt wird, hat der Auftraggeber diese unverzüglich im Rahmen seiner Möglichkeiten nachzureichen.

Der Auftraggeber hat die von ihm beigestellten Informationen und Leistungen selbst auf deren Tauglichkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit zu prüfen. Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die durch mangelhafte, verspätete oder unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, und insbesondere auch für den der NTS GmbH dadurch entstehenden Zeitaufwand und für die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung nach Wahl der NTS GmbH.
Wird die NTS GmbH von Dritten wegen einer Rechtsverletzung im Zusammenhang mit vom Auftraggeber beigestellten Informationen oder Leistungen in Anspruch genommen, so hat der Auftraggeber der NTS GmbH zudem Schad- und klaglos zu halten und bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen.

03.08. PRÜFPFLICHTEN VON UND DURCH DIE NTS GMBH

Die NTS GmbH haftet nur dafür, dass die von der NTS GmbH erstellten Leistungen nicht rechtswidrig sind. Die NTS GmbH hat jedoch keine Verpflichtung zur rechtlichen Prüfung der durch die NTS GmbH erstellten Leistungen auf eine etwaige Verletzung von Rechten Dritter oder auf eventuelle Rechtsverletzungen, die durch die vom Auftraggeber geplante Art der Verwendung entsteht. Der Auftraggeber hat diese rechtlichen Prüfungen, insbesondere in Verwaltungs-, Straf-, Wettbewerbs-, Marken-, Kennzeichen-, Musterschutz-, Urheber-,

Persönlichkeits- und Datenschutzrechtlicher Hinsicht selbst vorzunehmen oder durch einen entsprechend ausgebildeten Rechtsexperten vornehmen zu lassen. Soweit die NTS GMBH auf die Notwendigkeit einer zusätzlichen rechtlichen Prüfung von Leistungen auch hinsichtlich anderer Rechte oder auf andere Risiken vor Auftragserteilung oder während des Auftrages nach Bekanntwerden neuer Auftragsdetails hinweist, geht die Haftung für die Vornahme dieser rechtlichen Prüfung hinsichtlich anderer Rechte oder für das Eingehen dieser Risiken in dem Fall, dass seitens der NTS GMBH Aufklärungs- oder Prüfpflichten bestanden haben, auf den Auftraggeber über. Die Leistung von der NTS GMBH gilt damit als ordnungs- und vereinbarungsgemäß erbracht.

03.09. RECHTE AN DEN LEISTUNGEN

Grundsätzlich stehen alle Rechte an den vereinbarten Leistungen der NTS GMBH bzw. deren Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält das Recht, die Leistungen nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgeltes im vereinbarten Umfang zu nutzen. Für den Fall, dass der Umfang nicht vereinbart wurde, umfasst dieser die nicht exklusive, kein Recht zur Sublizenzierung oder Weitergabe an Dritte beinhaltende Nutzung zum eigenen Gebrauch. Allfällige Lizenzbedingungen von Leistungen oder Werken Dritter, welcher Bestandteil der Leistungen oder Werke von der NTS GMBH sind, sind vom Auftraggeber einzuhalten.

03.10. RECHT AUF DAS ENDPRODUKT

Der Auftraggeber hat nur ein Recht auf die Nutzung der Leistung in der vereinbarten Form als Endprodukt, nicht jedoch auf den Erhalt der zur Erstellung der Leistungen notwendigen Grundlagen, Arbeitsbehelfe, Arbeitsdateien, Zwischenergebnisse etc. Soweit dies nicht vereinbart wurde, hat die NTS GmbH auch keine Verpflichtung, diese Grundlagen, Arbeitsbehelfe, Arbeitsdateien, Zwischenergebnisse etc. nach Abschluss der Arbeiten aufzubewahren.

03.11. ZUSTIMMUNG ZU MARKETING- UND WERBEMASSNAHMEN

Der Auftraggeber stimmt zu, dass der NTS GmbH im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit zu Zwecken der Werbung, des Marketings und des Wettbewerbs den Auftraggeber unter Angabe von Namen und Adresse sowie allgemeiner Eckpunkte der gemeinsamen Projekte als Referenz nennt. Hierzu stellt der Auftraggeber der NTS GmbH unter Einräumung der entsprechenden Nutzungsrechte (beispielsweise dieses abzudrucken oder auf Internetseiten zu verwenden) ein Logo seines Unternehmens im erforderlichen graphischen Format und Dateiformat zur Verfügung. Der Auftraggeber ermöglicht der NTS GmbH weites, Fotografien des Unternehmens des Auftraggebers sowie der von der NTS

GmbH bereitgestellten Produkte in ihrer Einsatzumgebung anzufertigen, und für die genannten Werbe-, Wettbewerbs- und Marketingzwecke zu verwenden, und räumt der NTS GmbH sämtliche hierzu allenfalls erforderlichen Rechte ein.

Somit ist die NTS GmbH berechtigt, auf allen von der NTS GmbH für den Auftraggeber erstellten Leistungen allenfalls auf einen anderen Urheber hinzuweisen und vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs im Rahmen der eigenen Werbemittel von der NTS GmbH Daten wie Namen und Logo des Auftraggebers, Projektbeschreibung, Projektabbildungen und ähnliches als Referenz bzw. als Hinweis auf die Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber zu verwenden.

  1. SONDERBESTIMMUNGEN FÜR SPEZIELLE LEISTUNGSARTEN 04.01. WARTUNG

Soweit die Leistungen von der NTS GmbH Wartungsarbeiten oder ähnliches beinhalten, schuldet die NTS GmbH keine bestimmte Reaktionszeit, sofern nicht im Einzelnen bestimmte Reaktionszeiten vereinbart sind.

04.02. DATENSICHERUNG

Der Auftraggeber ist für die Sicherung und Sicherheit seiner Daten, insbesondere auch vor Installationsarbeiten, Wartungsarbeiten oder sonstigen Arbeiten durch die NTS GmbH selbst verantwortlich.

04.03. REMOTE-MONITORING

Soweit die NTS GmbH Systeme zum Remote-Monitoring der Funktionsfähigkeit der Systeme des Kunden einsetzt, ohne diese Leistung in Rechnung zu stellen, haftet die NTS GmbH für die Überwachung der Funktionsfähigkeit der Systeme nicht.

04.04. DOMAINREGISTRIERUNG

Soweit die Leistungen von der NTS GMBH die Registrierung von Domains im Namen des Auftraggebers beinhalten, erfolgt diese jeweils unter den Bedingungen des jeweiligen Providers. Die NTS GMBH schuldet bei der Registrierung von Domains für den Auftraggeber lediglich eine fachgerechte Ausführung, aber keinen Erfolg, da dieser von zahlreichen, durch die NTS GmbH nicht beeinflussbaren, Faktoren abhängt. Bitte beachten Sie auch unsere AGB zur Domainregistrierung.

04.05. SUCHMASCHINENOPTIMIERUNG

Soweit die Leistungen von der NTS GmbH Maßnahmen aus dem Bereich der Suchmaschinenoptimierung beinhalten, schuldet die NTS GmbH lediglich eine fachgerechte, zum Erreichen der vereinbarten Ziele geeignete Ausführung, aber keinen Erfolg, da dieser von zahlreichen, durch die NTS GMBH nicht beeinflussbaren, Faktoren abhängt.

04.06. SCREENDESIGN

Soweit die Leistungen von der NTS GmbH die Anfertigung von Designs und Layouts beinhalten, gilt das Angebot jeweils nur für einen Entwurf sowie für zweimalige geringfügige Abänderungen. Sollte der Entwurf trotz fachgerechter und auftragsgemäßer Ausführung den Geschmack des Kunden nicht treffen, ist die Erstellung weiterer Entwürfe kostenpflichtig.

04.07. GRAFIK / DESIGN / LAYOUT/SOCIAL MEDIA

Soweit die Leistungen von der NTS GMBH die Anfertigung von Grafiken beinhaltet, gilt das Angebot jeweils nur für einen Entwurf sowie für zweimalige geringfügige Abänderungen. Sollte der Entwurf trotz fachgerechter und auftragsgemäßer Ausführung den Geschmack des Kunden nicht treffen, ist die Erstellung weiterer Entwürfe kostenpflichtig.

04.08. RECHERCHEN

Recherchen zu Projekten wie z.B.: Software, Erweiterungen, Dienstleistungen etc. die durch die NTS GmbH für Angebote und / oder Projekte durchgeführt werden sind kostenpflichtig. Hierfür wird eine Pauschale in Rechnung gestellt, auch wenn kein Auftrag nach Angebotserstellung zustande kommt.

  1. TERMINE
    05.01. UNABWENDBARE ODER UNVORHERSEHBARE EREIGNISSE

Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Säumigkeit des Auftraggebers bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen sowie für die NTS GmbH unvorhersehbaren Verzögerungen bei der NTS GmbH oder ihren Auftragnehmern

– verlängern Fristen bzw. verschieben Termine um die Dauer des unabwendbaren und unvorhersehbaren Ereignisses zuzüglich der Dauer der in einem solchen Fall notwendigen organisatorischen Maßnahmen. Davon hat die NTS GmbH den Auftraggeber schriftlich in Kenntnis zu setzen.

05.02. NACHFRIST

Die Nichteinhaltung von Fristen bzw. Terminen berechtigt den Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung von Ansprüchen, wenn dieser der NTS GmbH schriftlich eine angemessene, zumindest aber vierzehntägige Nachfrist gewährt hat.

05.03. ERFORDERLICHE DATEN UND DOKUMENTE

Erst wenn uns alle erforderlichen Daten (wie Dokumente, Zugangsdaten, Texte, Bilder und Inhalte) für das gewünschte Projekt vorliegen, kann mit dem Kunden für das Projekt eine Deadline ausgemacht werden und erst dann wird von uns mit den Arbeiten für das Projekt begonnen.

  1. HONORAR 06.01. PREISE

Alle Preise verstehen sich ab Geschäftssitz der NTS GmbH in Eur. Alle Agenturleistungen ohne besondere Vereinbarung werden mit dem derzeit gültigen Agentur- Stundensatz in Höhe von Euro 90 Euro pro angefangene halbe Stunde abgerechnet.

06.02. KOSTENVORANSCHLÄGE

Kostenvoranschläge von der NTS GmbH gegenüber Unternehmern sind unverbindlich. Dasselbe gilt gegenüber Konsumenten, wenn auf die Unverbindlichkeit vor Abgabe des Kostenvoranschlages ausdrücklich hingewiesen wurde.
Wenn nach der Erteilung eines unverbindlichen Kostenvoranschlages abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die schriftlich veranschlagten Kosten um mehr als 15 % übersteigen, hat die NTS GmbH den Auftraggeber auf die höheren Kosten schriftlich hinzuweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Auftraggeber genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht binnen einer Woche nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig mit dem Widerspruch schriftlich eine

kostengünstigere Alternative bekannt gibt. Im Fall einer Kostenüberschreitung bis 15 % ist kein gesonderter Hinweis erforderlich. Diese Kostenüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.

06.03. PFLICHTEN- BZW. LASTENHEFT

Die Erstellung eines Pflichten- oder Lastenheftes durch die NTS GMBH ist grundsätzlich kostenpflichtig.

06.04. REISESPESEN

Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Kunden gesondert, nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeiten.

06.05. ZUSATZLEISTUNGEN

Alle Leistungen von der der NTS GmbH, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert in Rechnung gestellt.

06.06. KOSTENVORSCHUSS UND ANZAHLUNG

Der NTS GmbH ist berechtigt, Kostenvorschüsse zur Deckung des eigenen Aufwandes zu verlangen. Außerdem ist die NTS GmbH berechtigt, die Hälfte oder auch bei größeren Projekten mindestens ein Drittel des Projektbetrages als Projektanzahlung vor Projektbeginn zu verrechnen.

06.07. TEILLEISTUNGEN UND EINZELNE PROJEKTPHASEN

Die NTS GmbH ist berechtigt, Teilleistungen zu verrechnen. Bei allen Projekten ist die NTS GmbH auch berechtigt, Teilabrechnungen nach den einzelnen Projektphasen zu stellen.

06.08. UNGERECHTFERTIGTER RÜCKTRITT

Für den Fall, dass der Auftraggeber von seinem Auftrag ohne grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden von der NTS GmbH ganz oder teilweise zurücktritt, gebührt der NTS GmbH trotzdem das vereinbarte Honorar. Die NTS GmbH muss sich in diesem Fall lediglich Ersparnisse aus noch nicht getätigten Zukäufen von Waren und Fremdleistungen anrechnen lassen.

06.09. PREISANPASSUNG

Bei Verträgen auf unbestimmte Zeit sowie bei Verträgen mit automatischer Verlängerung der Vertragsdauer ist die NTS GmbH berechtigt, jährlich eine angemessene Preisanpassung unter Berücksichtigung von Faktoren wie die Inflation, der Verbraucherpreisindex, die Kollektivvertragsabschlüsse sowie ähnlichen, von der NTS GmbH nicht beeinflussbaren, externen Faktoren vorzunehmen.

Auch sonst ist die NTS GmbH berechtigt, nach Vertragsabschluss eine angemessene Preisanpassung bei einzelnen Leistungen vorzunehmen, wenn sich die Kosten dieser Leistungen um mehr als 10% erhöhen, ohne dass dies von der NTS GmbH beeinflussbar ist. Konsumenten haben bei Vorliegen der umgekehrten Voraussetzungen auch einen Anspruch auf Senkung des Entgeltes.

  1. ZAHLUNG
    07.01. FÄLLIGKEIT UND ZAHLBARKEIT

Die Rechnungen von der NTS GmbH sind netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, binnen 7 Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne jeglichen Abzug zu bezahlen. Eine offene Forderung kann auch nicht von der Erbringung der Leistung eines Drittanbieters abhängig gemacht werden.

07.02. EIGENTUMSVORBEHALT

Bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber gilt ein Eigentumsvorbehalt zugunsten von der NTS GmbH an den von ihr gelieferten Waren und Dienstleistungen als vereinbart. Auch Lizenzen gelten erst nach vollständiger Bezahlung als erteilt und gültig.

07.03. VERBOT der AUFRECHNUNG UND der ZURÜCKBEHALTUNG

Unternehmer sind nicht berechtigt, die eigenen Forderungen gegen Forderungen von der NTS GmbH aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers wurde

von der NTS GmbH schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht zugunsten von Unternehmern ist ausgeschlossen.

07.04. ZAHLUNGSVERZUG

Für den Fall verspäteter Zahlungen sind bei Verträgen mit Unternehmern die zwischen Unternehmern gültigen gesetzlichen Zinsen, zumindest jedoch 9 % per anno, bei Verträgen mit Konsumenten Zinsen in der Höhe von 9 % per anno zu bezahlen. Die NTS GmbH ist somit berechtigt pro Mahnung, Mahnspesen in Höhe von Euro 25,00 in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber hat alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, zu tragen.

07.05. FORTGESETZTER ZAHLUNGSVERZUG

Nach erfolgloser Mahnung des Auftraggebers unter Setzung einer zumindest 5-tägigen Nachfrist kann die NTS GmbH sämtliche, auch im Rahmen von anderen mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträgen bereits erbrachte Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen und die Erbringung noch nicht bezahlter Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Honorarforderungen vorübergehend einstellen. Nach fruchtlosem Verstreichen von weiteren 5 Tagen ist die NTS GmbH berechtigt, von allen Verträgen zurückzutreten und zusätzlich zur Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen den Ersatz des entgangenen Gewinns zu fordern. Damit ist die NTS GmbH auch berechtigt, bereits bezahlte Leistungen einzustellen, sofern sich aus der Einstellung der Leistung Ersparnisse ergeben.

In diesem Fall ist die NTS GmbH berechtigt, die Ersparnisse mit den offenen Forderungen gegenzurechnen. Unabhängig von diesen Möglichkeiten kann die NTS GmbH selbstverständlich auch sofort nach Ablauf der Fälligkeit Klage bei Gericht einreichen.

07.06. RATENZAHLUNG

Soweit die NTS GmbH und der Auftraggeber eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen, gilt Terminverlust im Fall der nicht fristgerechten Bezahlung auch nur einer Rate als vereinbart.

  1. GEHEIMHALTUNGSVERPFLICHTUNG & ABWERBEVERBOT

08.01. GEHEIMHALTUNG

Der Auftraggeber hat alle ihm bekannten geheimhaltungswürdigen Informationen über der NTS GmbH, deren Projekte und deren Kunden geheim zu halten und darf diese auch nicht für sich selbst verwerten. Diese Vereinbarung hat auch über ein etwaiges Vertragsende hinaus Bestand. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist eine Konventionalstrafe in der Höhe von EUR 25.000,00 je Verstoß zu bezahlen.

08.02. ABWERBEVERBOT

Der Auftraggeber darf keine Kunden von der NTS GmbH abwerben. Diese Vereinbarung hat drei Jahre über ein etwaiges Vertragsende hinaus Bestand. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist eine Konventionalstrafe in der Höhe von EUR 15.000,00 je Verstoß zu bezahlen.

  1. HAFTUNG
    09.01. SOFTWARE VON DRITTANBIETERN

Soweit nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart, umfasst die Gewährleistung der bestellten/gelieferten/ installierten Eigensoftware nur solche Mängel, die zum Zeitpunkt der Übergabe/Lieferung/Leistung bereits vorhanden waren; später auftretende Mängel (z.B. durch falsche Lagerung, falsche Bedienung, Zusatzinstallation von anderer Fremdsoftware, Betriebssystemänderungen, Softwareänderungen, Hardwareänderungen, Updates von Drittanbietern etc.) sind von jeglicher Haftung seitens der NTS GmbH ausgeschlossen.

09.02. GEWÄHRLEISTUNG

Gegenüber Unternehmern ist das Recht auf Gewährleistung auf 6 Monate und das Recht zum Gewährleistungs-Regress auf 12 Monate ab Übergabe beschränkt.

09.03. RÜGEVERPFLICHTUNG

Unternehmer haben nach Übergabe von Leistungen oder nach Anforderung einer Zwischenabnahme einer Teilleistung durch die NTS GmbH die übergebenen bzw. abzunehmenden Leistungen spätestens binnen 14 Tagen schriftlich abzunehmen („freizugeben“) oder allfällige Mängel schriftlich zu rügen. Bei nicht rechtzeitiger Abnahme oder bei vorheriger Verwendung der Leistungen im Echtbetrieb gelten die Leistungen als vom Auftraggeber abgenommen.

Verdeckte Mängel, die erst nach Ablauf von 14 Tagen, jedoch innerhalb von 6 Monaten ab Übergabe auftauchen, sind von Unternehmern ebenfalls binnen 14 Tagen ab Erkennbarkeit zu rügen. Die Rüge des Unternehmers hat den Mangel detailliert und nachvollziehbar zu beschreiben. Bei Mängel, die nicht ständig auftreten, sind die exakten Zeiten und Rahmenbedingungen des Auftretens der Mängel anzuführen. Bei nicht rechtzeitiger Rüge der Mängel durch Unternehmer sind die Geltendmachung von Gewährleistung- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen. Auch Konsumenten werden gebeten, im Sinne der leichteren Nachweisbarkeit alle Dienstleistungen bzw. Lieferungen unverzüglich zu überprüfen und allfällige Mängel ehestmöglich schriftlich zu rügen und zu begründen.

09.04. MÄNGELBEHEBUNG

Bei rechtzeitiger und gerechtfertigter Mängelrüge des Unternehmers werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber der NTS GmbH alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen hat. Unternehmern steht nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung nach Wahl von der NTS GmbH zu. Die NTS GmbH ist berechtigt, die Verbesserung bzw. den Austausch der Leistung zu verweigern, wenn diese Maßnahmen unmöglich sind oder wenn diese Maßnahmen einerseits für die NTS GmbH mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden sind und andererseits der Mangel für den Auftraggeber keine wesentliche Einschränkung darstellt. Ausschließlich in diesen Fällen steht dem Auftraggeber eine entsprechende Preisminderung zu.

09.05. IRRTUM, VERKÜRZUNG ÜBER DIE HÄLFTE

Gegenüber Unternehmern ist das Recht zur Anfechtung wegen Irrtums und wegen Verkürzung über die Hälfte ausgeschlossen.

09.06. SCHADENERSATZ

Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, ausgenommen bei Personenschäden, sind ausgeschlossen, soweit diese bei Verträgen mit Unternehmern nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bzw. bei Verträgen mit Konsumenten nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von der NTS GmbH beruhen. Schadensersatzansprüche von Unternehmern verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung.

09.07. BEWEISLAST

Eine Beweislastumkehr zu Lasten der NTS GmbH ist bei Verträgen mit Unternehmern ausgeschlossen. Insbesondere das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels, die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sowie das Vorliegen und der Grad eines Verschuldens sind vom Auftraggeber zu beweisen.

  1. VORZEITIGE AUFLÖSUNG AUS WICHTIGEM GRUND

10.01. WICHTIGE GRÜNDE

Die Vertragspartner sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Eine Rückzahlung eines bereits bezahlten Betrages, kann bei einer Auflösung nicht gewährt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der andere Vertragspartner fortgesetzt, trotz schriftlicher Mahnung unter Setzung einer angemessenen, zumindest vierzehntägigen Nachfrist zur Behebung des Vertragsverstoßes aus von diesem zu vertretenden Gründen gegen wesentliche Bestimmungen des Vertrages verstoßt.

  1. WIDERRUFSRECHT VON KONSUMENTEN

11.01. WIDERRUFSRECHT

Konsumenten haben im Fernabsatz und bei außerhalb der Geschäftsräume geschlossenen Verträgen das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.

11.02. WIDERRUFSFRIST
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage:

  • im Falle eines Dienstleistungsvertrags ab dem Vertragsabschluss
  • im Falle eines Vertrages über die Lieferung von Waren ab dem Tag, an dem der Konsument oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat;
  • im Falle eines Vertrages über mehrere Waren, die der Konsument im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden, ab dem Tag an dem der Konsument oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat;
  • im Falle eines Vertrages über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken, ab dem Tag, an dem der Konsument oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen hat;
  • im Falle eines Vertrags zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg, ab dem Tag, an dem der Konsument oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen hat.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Konsumenten die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

11.03. ERKLÄRUNG DES WIDERRUFS

Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Konsumenten an die NTS GmbH Maxglaner Hauptstraße 11, A-5020 Salzburg Österreich, office@thesocialist.rocks, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

11.04. FOLGEN DES WIDERRUFS

Wenn Konsumenten einen Vertrag widerrufen, hat die NTS GmbH alle Zahlungen, die der NTS GmbH vom Konsumenten erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Konsument eine andere Art der Lieferung als die von der NTS GmbH angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei der NTS GmbH eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die NTS GmbH dasselbe Zahlungsmittel, das der Konsument bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Konsumenten wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Konsumenten wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Der Konsument hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem der Konsument der NTS GmbH über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet, an die NTS GmbH zurückzusenden oder zu übergeben.

Die Frist ist gewahrt, wenn der Konsument die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. Die NTS GmbH kann die Rückzahlung verweigern, bis die NTS GmbH die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Konsument den Nachweis erbracht hat, dass der Konsument die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Der Konsument trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Der Konsument muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

11.05. AUSSCHLUSS DES WIDERRUFSRECHTS

Der Konsument hat unter anderem kein Rücktrittsrecht bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über:

a.: Dienstleistungen, wenn die NTS GmbH – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Konsumenten sowie einer Bestätigung des Konsumenten über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde

  1. Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind,
  2. Waren, die nach ihrer Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
  3. Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, die in einer versiegelten Packung geliefert werden, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
  4. Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte mit Ausnahme von Abonnement- Verträgen über die Lieferung solcher Publikationen,
  5. die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten, wenn die NTS GmbH– mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers verbunden mit dessen Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vorzeitigem Beginn der Vertragserfüllung, und nach Zurverfügungstellung einer Ausfertigung oder Bestätigung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Lieferung begonnen hat, sowie
  6. bei Vertragen über dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, bei denen der Konsument der NTS GmbH ausdrücklich zu einem Besuch zur Ausführung dieser Arbeiten aufgefordert hat.

Erbringt der NTS GmbH bei einem solchen Besuch weitere Dienstleistungen, die der Konsument nicht ausdrücklich verlangt hat, oder liefert der NTS GmbH Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden, so steht dem Konsumenten hinsichtlich dieser zusätzlichen Dienstleistungen oder Waren das Rücktrittsrecht zu.

  1. DATENSCHUTZ
    (optische Hervorhebung entsprechend der Judikatur)

Der Auftraggeber stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, wie Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Auftraggeber bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.

Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.

  1. ANZUWENDENDES RECHT

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der NTS GmbH und dem Auftraggeber unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  1. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND 14.01 ERFÜLLUNGSORT

Erfüllungsort ist der der Firmensitz der NTS GmbH. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die NTS GmbH die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.